Präambel
Mathematische Ausbildung soll Verständnis und die Fähigkeit zur eigenständigen und gemeinsamen Problemlösung entwickeln. Die Verfügbarkeit von KI verändert die Voraussetzungen dafür vom Studienbeginn bis zur Promotion. Wir müssen klären, welche Fähigkeiten künftig benötigt werden und wie sie erworben und nachgewiesen werden können. Dieses Papier formuliert dafür Grundsätze als Grundlage gemeinsamer Diskussion und Erprobung.
Wir verstehen dieses Positionspapier als einen Entwurf, der zur Diskussion über dieses komplexe Thema anregen soll und behalten uns vor, Positionen im Laufe der Diskussion und Erprobung in der Praxis substantiell anzupassen.
Grundsätze
01Persönliche Entwicklung ist ein eigenständiges Bildungsziel.
Mathematische Bildung soll persönliche Entwicklung, Vorstellungskraft, selbstbestimmtes Handeln und gesellschaftliche Urteilskraft fördern. Sie hilft Menschen, eigene Ziele zu entwickeln, sich als Teil einer Gemeinschaft zu verstehen und die Folgen ihres Handelns zu beurteilen. Die persönliche Entwicklung hat einen eigenständigen Wert und muss die Gestaltung des Studiums mitbestimmen.
02Die angestrebte Qualifikation bestimmt die Studienziele.
Ausgangspunkt sind die Tätigkeiten in Gesellschaft und Forschung, zu denen das Studium befähigen soll. Dazu gehört verantwortliche Problemlösung mit KI: Probleme präzisieren, Werkzeuge auswählen und Ergebnisse prüfen, einordnen und nutzbar machen. Hierfür müssen die nicht delegierbaren Kompetenzen bestimmt werden. Begriffsverständnis, die Beurteilung von Argumenten und der Umgang mit Beispielen und Gegenbeispielen sind Ausgangspunkte für ein noch zu entwickelndes Kompetenzprofil. Der erforderliche Umfang hängt von Studienrichtung und Qualifikationsstufe ab. Ein wichtiges Ziel der Promotion ist die Entwicklung der Fähigkeit, den Erfolg von Forschungsansätzen einschätzen zu können.
03Kommunikation der eigenen Fähigkeiten und Ergebnisse ist zentral
Die mathematische Ausbildung soll Studierende und Promovierende befähigen, Lösungen und Ergebnisse zu kommunizieren. Schreiben, Vortragen und Erklären gehören zu den Kernkompetenzen. KI-Nutzung in diesem Prozess ist transparent offenzulegen.
04Die Ausbildung muss zur kritischen Beurteilung von KI befähigen.
Zum verantwortlichen Umgang mit KI gehört die Auseinandersetzung mit Verzerrungen, der Herkunft von Trainingsdaten, Fragen geistigen Eigentums sowie sozialen und ökologischen Folgen. Studierende sollen diese Bedingungen beurteilen und begründete Entscheidungen über den Einsatz von KI treffen können. Unterschiedliche, auch ablehnende Haltungen sind dabei ernst zu nehmen.
05Lernwege müssen den Aufbau eigener Fähigkeiten sichern.
Dass eine Tätigkeit später an eine KI delegiert werden kann, entscheidet noch nicht darüber, ob ihre eigene Ausübung für das Lernen erforderlich ist. Zugleich kann KI auch beim Erwerb nicht delegierbarer Kompetenzen helfen, etwa durch Erklärungen, Rückfragen und Rückmeldung. Maßgeblich ist, ob dadurch eigenes Verständnis und selbstständige Urteilskraft entstehen. Gerade eine Promotion ist ein Lern- und Entwicklungsprozess, in dem eigenständiges Fragen, Scheitern und Urteilsbildung zentral bleiben.
06Menschliche Beziehungen und gemeinsames Arbeiten bleiben ein zentraler Bestandteil der Ausbildung.
Persönliche Ermutigung, fachliche Vorbilder und Zugehörigkeit sind wichtige Grundlagen studentischer Motivation. Gemeinsame Problemarbeit schult zugleich das Erklären und Zuhören, den Umgang mit Kritik und die Übernahme geteilter Verantwortung. Für beides braucht das Studium verlässliche Begegnungen mit Lehrenden und Mitstudierenden.
07Prüfungen müssen persönliche Kompetenz und verantwortete Werkzeugnutzung sichtbar machen.
Korrekte Ergebnisse belegen unter KI-Bedingungen weder automatisch Verständnis noch individuelle Beiträge. Prüfungen müssen daher transparent machen, was Studierende selbst beherrschen und was sie mit Werkzeugen leisten können. Dies gilt auch für Abschlussarbeiten und Promotionen; die Promotion muss die Befähigung zu eigenständiger Forschung nachweisen. Die Verantwortung für Ergebnisse bleibt beim Menschen.
08Faire Bedingungen und nachvollziehbare Regeln sind institutionell zu sichern.
Lernzielbezogene Regeln und die Offenlegung relevanter KI-Nutzung müssen für Studierende wie Lehrende gelten. Geforderte Werkzeuge müssen unabhängig von privaten Mitteln und barrierearm zugänglich sein. Lern- und Forschungsdaten sind zu schützen; Bewertungen und Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein.
09Die Reform muss gemeinsam erprobt und weiterentwickelt werden.
Studierende, Promovierende und Lehrende müssen die Reform gemeinsam gestalten und aufgrund neuer Erfahrungen überprüfen. Neue Lernformen brauchen Zeit, qualifizierte Betreuung und Fortbildung. Ihr Aufwand ist mit dem gesamten Curriculum abzustimmen; neue Anforderungen dürfen nicht einfach auf das bestehende Pensum aufgeschlagen werden.